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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Vor einiger Zeit habe ich mit meinem Ex-Freund zusammen in einer Wohnung gewohnt. Den Mietvertrag hierfür habe ich nicht unterschrieben - bin lediglich als Mitbewohner eingetragen worden.
Nach unserer Trennung ist mein Ex-Freund unbekannt verzogen und ich zog wieder bei meinen Eltern ein.
Jetzt, Monate später, bekomme ich ein Mahnbescheid vom damaligen Vermieter und werde als Gesamtschuldnerin zur Zahlung restlicher (nicht bezahlter) Mietschulden aufgefordert.
Nun meine Frage: Bin ich hierzu verpflichtete, kann ich trotz nicht unterschriebenen Mietvertrag zur Haftung gezwungen werden?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Stichwörter: riesen + hilfe + problem

2 Kommentare zu „Hilfe, ich habe ein riesen Problem!!!!”

annyn

Ich bin in der Wohnung nicht geblieben. Habe jedoch, da der Ex nicht da war, der Immoblienmaklerin (auf Ihre Bitte) die Kundigung und die Schlüssel (Unterschrift von mir, jedoch im Auftrag…) überreicht .

Susanne Experte!

Möglicherweise ist die Kündigung nicht gültig, trotzdem muss sich der VM an den Mieter wenden. Wenn Sie definitiv sofort die Wohnung geräumt haben und von Ihrem Konto keine Miete eingegangen ist, kann sich der VM auch nicht darauf berufen, dass ein mündlicher Mietvertrag mit Ihnen entstanden ist.

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