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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

Folgendes Problem hat sich ergeben:

Ich wohne seit kurzem in einer Berliner Wohnung mit einem sehr altem Gasherd in der Küche.
Leider hat dieser einen Defekt, den ich erst nach dem Einzug und der Abnahme festgestellt habe. Allerdings stellt der (irreparabele) Defekt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.
Ich habe bei der Hausverwaltung angefragt, ob ich adäquaten Ersatz bekomme. Leider habe ich nun ein Schreiben erhalten, in dem mir mitgeteilt wird, der Herd sei nicht Bestandteil des Mietvertrags (was stimmt, da nicht explizit aufgeführt) und folglich hätte ich keinen Anspruch auf Ersatz.
Freunde sagten mir nun, dies sei völlig egal, da in Berlin ausnahmslos Herd und Spüle vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden müssten (oder wenigstens - wenn der Mieter eine individuelle Einrichtung wünscht - ein Basis-Betrag beigesteuert werden müsste).
In einem Forums-Beitrag wird außerdem darauf hingewiesen, die bei Übergabe in der Wohnung installierten Einrichtungs-Gegenstände (Bad, Herd, etc.) seien zwingend Bestandteil der Wohnung und müssen vom Vermieter instand gehalten werden.

Kann ich auf einen neuen Herd gesetzmäßig bestehen?

Vielen Dank für Antwort,
Deichmann
Stichwörter: mietwohnung + zwingend + bestandteil + herd

2 Kommentare zu „Herd zwingend Bestandteil der Mietwohnung?”

FischkoppStuttgart Experte!

Da die Ausstattung der Wohnung ländersache ist, einfach mal beim Mieterbund.de nachfragen. Oder im Bezierksamt.

Gast Experte!

Die Ausstattung der Wohnung ist KEINE Ländersache, sondern einzig eine Angelegenheit der vertraglichen Gestaltung (Abgesehen von bestimmten Mindeststandards: Eine Haustür z.B. gehört eben zur Wohnung - Ebenso wie Scheiben in den Fenstern).
Gesetzliche Regelungen dazu gibt es auch nicht - (Wir haben in Deutschland immerhin Vertragsfreiheit).
Grundsätzlich gilt die Regel, dass alles, was zum Zeitpunkt der Vermietung "Bestandteil" der Wohnung ist (also nicht eine noch herumstehende Mülltütte oder ein alter Sessel) auch vom Vermieter instand zu halten und bei Bedarf zu erneuern ist. Das betrifft eventuell auch einen Herd oder eine ganze Einbaukuche. Umgekehrt kann vom Mieter darüber hinaus auch nichts verlangt werden.
Da ein Herd NICHT (auch nicht in Berlin) automatisch zu Grundausrüstung einer Wohnung zählt, gibt es bei euch also das Problem der Beweisbarkeit. Wenn beweisbar wäre, dass der Herd von vornherein da stand und es auch keinen Hinweis vom Vermieter gab, dass dieses Gerät NICHT zur Wohnung gehört, dann gehört es ihm, und ist auch von ihm zu reparieren.
Es stellt sich aber die Frage, ob sich das Gezerre LOHNT?
Ist ein gebrauchter Gasherd nicht eventuell billiger zu bekommen als ein Anwalt?

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