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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Herausgabe des Dienstwagens nach Kündigung

Das Landesarbeitsgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Arbeitgeber nach Ausspruch der Kündigung von seinem Arbeitnehmer den auch zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen herausverlangen kann, obwohl der Mitarbeiter Kündigungsschutzklage erhoben hat. Soweit im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist, kann dies der Gekündigte nur dann verweigern, wenn die Kündigung offensichtlich unwirksam ist. Dies ist dann der Fall, wenn schon nach dem eigenen Sachvortrag des Arbeitgebers ohne Beweiserhebung und Beurteilungsspielraum sowie ohne rechtliche und tatsächliche Zweifel davon auszugehen ist, dass die ausgesprochene Kündigung unwirksam ist.

In allen anderen Fällen besteht ein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers, von dem Nichtfortbestand des Arbeitsverhältnisses auszugehen. Im Zweifel muss der betroffene Arbeitnehmer den Dienstwagen daher nach ausgesprochener Kündigung (zumindest zunächst) an den Arbeitgeber zurückgeben.

Urteil des LAG München
9 Sa 315/01
Handelsblatt vom 08.01.2003
Stichwörter: kündigung + dienstwagens + herausgabe

1 Kommentar zu „Herausgabe des Dienstwagens nach Kündigung”

Gast Experte!

Ausschlussfrist gilt auch bei Anspruch auf Zeugniserteilung

Ist in einem Arbeitsvertrag vereinbart, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer Frist von drei Monaten schriftlich geltend zu machen sind, gilt dies auch für die Erteilung eines so genannten qualifizierten Zeugnisses. Wird dem durch eigene Kündigung ausgeschiedenen Mitarbeiter ein solches Zeugnis erteilt, ist sein vier Monate danach geltender Anspruch auf Berichtigung des Zeugnisses als zu spät anzusehen.

Urteil des LAG Hamm vom 10.04.2002
3 Sa 1598
RdW Heft 22/2002, Seite IV

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