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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo auf den Nebenkostenabrechnungen der vergangenen Jahre stand immer als letzter Posten "Grundsteuer: 0€, liegt noch nicht vor".
Auf der Nebenkostenabrechnung 2006 steht jetzt als letzter Posten "Grundsteuer 2004-2006: 200€" obwohl der Abrechnungszeitraum das Jahr 2006 ist. Sind diese Forderungen ok oder müssen wir eigentlich nur die Grundsteuer für 2006 zahlen? Die Grundsteuerbescheide werden doch jährlich an die Eigentümer übersandt, dann hätte der Verwalter das doch auch direkt angeben müssen.

Gruß, Max
Stichwörter: grundsteuer + rückwirkend + abrechnen

1 Kommentar zu „Grundsteuer rückwirkend abrechnen?”

Der_Mario Experte!

Wenn Du Zweifel hast, lass Dir den Grundsteuerbescheid vorlegen.

Es ist allerdings grundsätzlich möglich, dass die Grundsteuern vom Finanzamt rückwirkend erhöht werden. In dem Fall müsst Ihr leider zahlen, da das der Vermieter nicht zu vertreten hat (§ 556 Abs. 3 BGB).

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