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Vicensimanus hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich wurde aus meiner Wohnung fristlos gekündigt.
Kurz zur Situation:
Ich beziehe derzeit Hartz4 und meine Mietzuschüsse wurden mir gekürzt auf das Minimum. Hinzukommen erhielt ich eine Sperre von 2 Monaten wodurch ich in Mietrückstand gekommen bin. Seither bezahle ich aber meine Miete.
diesen Monat kam es durch einen Bankwechsel zu einer Verspätung meiner Mietzahlung da ich das Geld vom als Scheck. Trotz sofortiger Einlösung wurde der Betrag erst am 10.2 auf mein Konto gebucht. Daher habe ich direkt am 10.2 meine Miete überwiesen.

Die Kündigung wurde am 10.2 ausgestellt. Zeitgleich wurde beim Amtsgericht eine Räumungsklage eingereicht.

Gibt es eine Möglichkeit das ich die Wohnung dennoch behalten kann? z.B. wenn ich eine Neue Arbeitsstelle hätte (in Aussicht)?
Was muss / kann ich nun überhaupt machen.
Was muss ich dem Gericht schreiben und welche fristen gelten auch wegen Auszug etc. ...

Würde mich über eine schnelle und genau Antwort freuen.

MfG

1 Kommentar zu „Fristlos Kündigung durch Zahlungsrückstand.”

Berthelstal Experte! 28.02.2012 08:01

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