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Fernsehantenne

 Kallias hat diese Frage am 22.11.2009 gestellt
Auf dem Dach eines vermieteten Hauses war ein Mast angebracht an dem der Mieter seine Sat-Schüssel angebracht hatte. Jetzt musste das Dach neu gedeckt werden, dabei musste der Mast entfernt werden. Wer kommt für die Neuinstallierung der Sat-Schüssel des Mieters auf, der Mieter oder der Vermieter?

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