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Dampf hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

kann mir jemand von Ihnen mit folgendem Problem weiterhelfen?

Sachverhalt: Vermieter erhöht Miete; Mieterhöhung prinzipiell begründet, jedoch will der Vermieter die erhöhte Miete bzw die Zustimmung zur erhöhten Miete bereits für den nächsten Monat, also zu früh.



Nach allem was ich zu dieser Problematik gefunden habeverhält es sich so, dass die Mieterhöhung wirksam ist, also kein zweites Mal erklärt werden muss, aber die erhöhte Miete erst ab dem frühesten rechtlich zulässigen Monat bezahlt werden muss. Dies würde dann aber doch bedeuten, dass jeder Vermieter der in seiner Mieterhöhung den rechtlich richtigen Monat angibt, ab wann die Erhöhung gezahlt werden soll, möglicherweise Geld verschenkt. Jeder Vermieter müsste doch dann ab dem nächsten Monat die Erhöhung fordern in der Hoffnung dass der Mieter dumm genug ist auf die Erhöhung einzugehen. Schlimmstenfalls, also wenn der Mieter den Fehler bemerkt, würde der Vermieter dann ja immer noch ab dem frühst zulässigen Monat seine erhöhte Miete bekommen. Also ich erkenne da ein gewisse Unstimmigkeit. Ist es denn überhaupt richtig, dass einfach nur die Frist korrigiert wird, oder muss der Vermieter "zur Strafe" dass er die Frist falsch berechnet hat nochmal erhöhen und nochmal 3 Monate auf seine Erhöhung warten?

Vielen Dank für jeglichen Beitrag hierzu, ich hoffe es war halbwegs verständlich
Stichwörter: frist + mieterhoehung + falsche

0 Kommentare zu „falsche Frist bei Mieterhöhung”

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