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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!!

Ich war bis vor kurzem in einer WG. Diese wurde aufgelöst und nun habe ich von meiner Vermieterin, bei der ich zur Untermiete ein Zimmer hatte, einen Aktenordner bekommen, mit alten Rechnungen und etlichen "Berechnungen", die alle Telefonrechnungen und Nachzahlungen (Wasser/Strom) erfassen.

Dazu ist zu sagen: ich wohnte 6 Jahre in dieser Wohngemeinschaft und habe erst im letzen Jahr eine aufgeschlüssselte Telefonrechnung bekommen- da es meiner Vermieterin zu viel Arbeit war die Telefonrechnung detailiert anzugeben oder bei der Telekom einen enstprechenden Antrag zu stellen, habe ich immer Betrag "pi mal daumen " überwiesen.
Das selbe mit der Miete: ich habe immer 291, Euro bezahlt..nach 5 Jahren hiess es: ..." die Miete wird erhöht". Ich habe aber niemals einen Betrag genannt bekommen oder ansatzweise wieviel ich nun zu bezahlen haben, so das ich wiederum selbst die Miete auf 330 Euro erhöht habe.

NUn kommen angeblich nicht ganz beglichenen Telefonrechnungen und Nachzahlungen von Wasser und Strom in einer Höhe von insgesammt: 993€ Euro.

Meine Frage: muss ich tatsächlich nochmals Rechnungen bezahlen, die ich meinerseits als abgeschlossen erachtet habe ( es handelt sich um einen Betrag im Zeitraum von 1998 bzw 2000 bis Januar 2005).

Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen

Thorsten
Stichwörter: nachzahlung + extrem + hohe + jahren

4 Kommentare zu „Extrem hohe Nachzahlung nach 6 Jahren”

Gast Experte!

Hallo. Muss schon sagen, ein merkwürdiges Mietverhältnis habt ihr da gehabt. So wie Du schreibst, müßtest Du gar nichts zahlen. Die Nebenkosten bis einschließlich 2003 sind verjährt, falls die Abrechnung nach dem 1.1.05 gekommen ist. Und dann...ohne detaillierte Abrechnung und Belege geht mal gar nichts. Wasser nach Uhr oder nach Personen oder nach m3, Telefon überhaupt nicht, wenn sie immer mit dem von Dir gezahlten Betrag einverstanden war. Wozu gibts eigentlich Einzelverbindungsnachweise ! Auch die Mieterhöhung hättest gar nicht zahlen müssen, es war ja keine, wenn kein Betrag genannt wurde. Also, keinen Pfennig. Für das jahr 2004 mußt du die aufgeschlüsselte Wasserrechnung bezahlen. Allerdings habt ihr ja immer so eine Art Pauschale gehabt, da sind dann keine Kosten mehr nachforderbar. Gibts eigentlich irgendwas Schriftliches ? Gruß von schlappes

bluemuc

Eben nicht!!!! Ich habe zwar immer die Rechnung vorgelegt: aufgeschlüsselt wurde sie erst letztes Jahr, nachdem "SIE" endlich dank ISDN einen entsprechende Rechnung und jeder seine eigene Telefonnummer bekommen hat.
Genauso mit dem Strom und Wasser, zuletzt lebte noch Ihr Freund im Haus, dazu kamen ewige Familienbesche, die natürlich alle fleissig geduscht haben....
Bin hin- und hergerissen: einerseits kann ich es mir augenblicklich nicht leisten, so einen hohen Betrag zu bezahlen ..und es ärgert mich auch, da ich im guten Glauben, jeweils etwas überwiessen habe und nie irgendeine Beschwerde kam....andereseits, denke ich mir: was weg ist weg-bezahl den Mist.

Gast Experte!

Aus meiner Sicht fällt das Telefon nicht unter die Nebenkosten. Vertragnehmer bei einem Provider ist, so vermute ich die Vermieterin. Sie ist dem Provider zur begleichung verpflichtet. Als Untermieter muss ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen werden wie die Telefonkosten abzurechnen sind. Z.B. Pauschal oder nach Einzelverbindungsnachweis. Wenn die Vermieterin einen Gewinn aus den Telefonaten generiert ist das steuerrechtlich zu betrachten und vorallem trit sie dir gegenüber als Carier auf und hier ist die Telekommunikationsordnung in der neusten Novelle zu beachten. Wenn Ihr keinen privaten Vertrag geschlossen habet der die Telefonkosten behandelt, bist du nicht zur begleichung verpflichtet.

bluemuc

Vielen Dank. Das was mir nur Kopfzerbrechen bereitet ist die Tatsache, das ich immer "pi mal Daumen" überwiesen habe und mich frage, ob ich nicht verpflichtet bin, diese Rechnungen zu bezahlen. Nach Ihrer "neuen" Berechung sind nun alle Rechnung bis zum Jahr 2000 getilgt..und danach geht es eben los. Gibt es eine Anlaufstelle, bei der man sich beraten lassen kann, die einem auch schriftlich das Recht zuwilligt, das man Rechnung, die über ein Jahr alt sind, nicht mehr zu begleichen hat??

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