Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir haben eine Dachgeschoß Wohnung mit angeblich 85 M² incl. Dachterrasse (Über 2 Garagen ca 50M²)
Da wir ein zu hohen NK Abrechnung hatten habe ich die reine Grundfläche exakt nachgemessen, raus kam 75 M².
Nach abzug der Dachschrägen laut Wohnflächen verordnung, 59 M² !!

Die heizkosten werden trotz vorhandenen Meßröhrchen am Heizkörper durch Grundfläche berechnet.
Nach Schriftliche Reklamation wurde uns erläutert die Wohnung hätte 65 M² + 20 M² Dachterrasse !!
So wird es wieder schöngerechnet damit mann wieder seine 85 M² hat.
Ist dies berechtigt , denn die Terrasse hat eine einfache Brüstung und ist ausgelegt mit s.g. Waschbetonplatten, nichts ist überdacht!??
Vom Amt werden uns 75 M² bezahlt, den rest bezahlen wir drauf.
Einzige "Erfolg" Die Heizkosten wurden anstatt 85 mit 65 M² korrigiert.

Nach meine Meinung darf aber die Terrasse nur mit ein Viertel berechnet werden oder wann darf mehr berechnet werden ?
Nach meine Meinung hätten wir somit eine Wohnung von 59 + 12,5 = 71,5 M² oder??

Danke im vorraus für die hilfe !
Stichwörter: anteil + dachterasse + eilt + wohnfläche

0 Kommentare zu „Eilt :Dachterasse anteil zur Wohnfläche ??”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.