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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

nachdem ich seit Mittwoch keine Antwort bekomme habe, versuch ich es halt nochmal:

Ich bin am 2.5. in eine neue Wohnung eingezogen und hab dummerweise zuvor vergessen zu fragen, wie das Wasser abgerechnet wird. Gestern musste ich erfahren, daß im ganzen Haus (mit 3 Wohnungen) nur ein Zähler vorhanden ist und nach Personen abgerechnet wird. Jetzt ist es aber so, daß ich die Wohnung maximal 10 Tage im Monat nutze und auch keine Waschmaschine habe. Hab ich irgendeine Chance, weniger Wasser als die anderen zu bezahlen? Sonst bezahle ich ja permanent das Wasser der anderen Bewohner mit, die ständig in ihren Wohnungen leben und auch ihre Wäsche dort waschen.

Danke schonmal für eure Hilfe!
Viele Grüße, Regina

3 Kommentare zu „Dringende Frage zur NK-Abrechnung (nur ein Wasser-Zähler)”

Susanne Experte!

Hallo Regina,

nein, das sehe ich nicht. Wenn das ein Problem darstellt, muss man bei der Wohnungssuche darauf achten, dass man eine Wohnung mit sep. Zähler erwischt. I.d.R. wird lt. BGB nach qm abgerechnet, also mal im MV nachschauen, ob dort der Personenschlüssel vereinbart ist, dann kann verlangt werden, über qm abzurechnen. Das ist natürlich nur von Vorteil, wenn die Wohnung wesentlich kleiner ist als die der anderen.
Du zahlst ja auch nicht weniger Miete, weil Du die Wohnung nicht ständig nutzt <!-- s 8) --><!-- s 8) -->
Du hast kein Recht darauf, auf einen separaten Wasserzähler zu bestehen. Selbst wenn Du Dir selbst einen einbauen lassen würdest, könnte der VM hier nicht lediglich bei Dir nach Verbrauch abrechnen, da lt. BGB gilt: entweder/oder!

fin Experte!

ein Vermieter kann darüber hinaus sich nicht noch kümmern wie oft Mieter zu Hause sind und die Wohnung und Wasser nutzen. Oder ob sie eine Waschmaschine nutzen oder nicht. Allein ein Waschmaschinenanschluss reicht aus um eine Zapfstelle anzurechnen.
Nach irgendeiner Regel muss der Vermieter abrechnen. Würde man Ausnahmen zulassen, so kämen alle Mieter mit einer riesigen Liste wann wer wie lang in Urlaub war, wann wer nicht da war, wann wer zu Besuch war etc. Das ist keinem Vermieter zuzumuten.

zaubermäusle


I.d.R. wird lt. BGB nach qm abgerechnet, also mal im MV nachschauen, ob dort der Personenschlüssel vereinbart ist, dann kann verlangt werden, über qm abzurechnen. Das ist natürlich nur von Vorteil, wenn die Wohnung wesentlich kleiner ist als die der anderen.[/quote:8a143]

Hallo Susanne,

danke erstmal für die Antwort. Im Mietvertrag steht zu dem Thema leider gar nichts drin. Da steht nur, daß die Nebenabgaben mit Herrn Sauer abzusprechen und an ihn zu überweisen sind. (Herr Sauer ist auch ein Mieter, der im Haus wohnt). Sonst ist da leider gar nichts festgelegt und ich hab ehrlich gesagt beim Unterschreiben nicht aufgepasst. Ich werde heute mal die Vermieterin anrufen und mit ihr sprechen. Vielleicht hat sie ja ein Einsehen...wenn nicht, hab ich halt Pech gehabt.

Grüße, Regina

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