gefragt von Melex am 30.11.1999

Nebenkostenabrechnung - Besucher oder Bewohner?

Hallo,

ich hab folgendes Problem
Vor ca. 3 Wochen bekamen wir eine Nebenkostenabrechnung, nach der ich Geld hätte wieder bekommen sollen.

Nun ist es aber so, dass meine Nachbarn sich im Nachhinein darüber aufgeregt haben, das mein Freund nicht in der Abrechnung berücksichtigt wurde und taten dies auch dem Vermieter kund.
Meines Erachtens nach, ist dieser aber gar kein dauernder Besucher, da er unregelmäßig bei mir zugegen ist.
Mal kommt er öfters, mal nicht, mal schläft er ein paar Tage am Stück bei mir, mal wieder eine ganze Woche nicht etc.
Zudem hat er seine Wäsche nicht hier gewaschen und auch geduscht hat er hier eher selten.

Mein Vermieter hatte bereits im Dezember eine Umfrage an die Bewohner geschickt, mit wievielen Personen in einer Wohnung gelebt wird, worauf niemand geantwortet hat bzw. abweichende Angaben angegeben hat.

Meine Frage ist nun, reichen die bloßen Aussagen meiner Nachbarn aus (es sind insb. 3), mir eine weitere Personenlast aufzuerlegen?
Schließlich könnten diese mir dann ja auch alle möglichen Leute andichten?
Ich bin gerne bereit für dieses Jahr meinen Freund anzumelden, da wir sowieso offiziell zusammen ziehen wollten.

Des Weiteren soll die Neuerstellung der Nebenkostenabrechnung ebenfalls mir auferlegt werden!
Abgesehen davon, dass ich grade in der Ausbildung bin und sowieso aufgrund etwaiger Pech-fälle in der letzten Zeit diese nicht zahlen könnte, darf er das?
Schließlich bin ich nicht von einem Fehler meinerseits ausgegangen.
Zudem müsste diese sowieso aufgrund eines Fehler neu erstellt werden...

Wäre für eine schnelle und aussagekräftige Antwort dankbar.

Gruß
Melanie
Stichwörter: besucher + nachbarn + nebenkosten

Antworten

antwort von Ghostraider am
Auch ohne Rechtsschutzversicherung und kleiner Haushaltskasse brauch man nicht auf sein Recht verzichten.

Gehen Sie zu einem Anwalt für Mietrecht der Sie auch in Bezug wie er an sein Honorar kommt beraten wird und Ihnen sagt wo Sie Rechtskostenbeihilfe bekommen.

Habe mal einen Link eingesetzt woraus man ersehen kann das ein Besuch zugelassen ist, auch auf längere Zeit und nirgendwo steht etwas das da die Nebenkosten erhöht werden müssen.
Auch kannst Du mal im Mietvertrag nachsehen ob da irgendwo etwas in den Nebenkosten personenmäßig abgerechnet wird.

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/wielange.htm

Gruß
ghost

antwort von Susanne am
Der Vermieter darf beides nicht. Weder darf er Deinen Besuch als weiteren Bewohner abrechnen, noch die Kosten einer erneuten Abrechnung auf Dich abwälzen.
Grundsätzlich kann der VM die Kosten einer Abrechnung nicht auf den Mieter umlegen, da es sich um Verwaltungskosten handelt.
Besuch ist Besuch und kein weiterer Bewohner, das solltest Du konsequent klarstellen, auch ist dazu die Aussage Deiner Nachbarn absolut irrelevant.

antwort von Melex am
Bist du dir da sicher?
Ich kann es nicht auf einen Rechtstreit ankommen lassen und dann verlieren!
Die Kosten könnt ich einfach nicht tragen, ich habe keine Rechtschutzversicherung :-(

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