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Anspruch auf Wiederherstellung der Küche wie bei Einzug?

 Illoinen hat diese Frage am 27.10.2011 gestellt
Als wir 1999 in die Wohnung einzogen, war das Abflussrohr unter Putz und die Einbauküche passte. Nachdem das Abflussrohr nicht mehr zu reparieren war, sollte das Abflussrohr ausgetauscht werden. Statt dessen aber, wurde das Abflussrohr zu zementiert und statt dessen ein Abflussrohr auf Putz verlegt. Was folgen für die Passfähigkeit der Geräte und Einbauküche hatte. Da die Geräte jetzt weiter vor stehen, kann ich die Kühlschranktür nicht mehr richtig öffnen. Besteht ein Rechts Anspruch, dass der Zustand der Küche wieder so hergestellt wird, wie wir die Küche bei Einzug vorgefunden haben?

1 Kommentar zu „Anspruch auf Wiederherstellung der Küche wie bei Einzug?”

 dvik
07.11.2011 17:24

Den "Bauauftrag" (für das Abflussrohr) stammte vom Vermieter, oder?
Somit hat dieser auch die bauliche Veränderung/Verschlechterung zu verantworten.

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