Wohnen und leben
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Man spricht bei einem Gebäude von „abbruchreif“, wenn es aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr saniert oder unterhalten werden kann. Man sollte Acht geben, wenn ein Grundstück mit darauf stehenden Gebäuden, die abbruchreif sind, zu einem Spottpreis verkauft werden soll. Es empfiehlt sich dann stets, mehrere Kostenvoranschläge durchführen zu lassen bzw. einen festen Preis für die Abbruch- und Entsorgungsarbeiten zu vereinbaren. Ansonsten können die Abbruchkosten schnell gen Himmel klettern und das Budget übersteigen. Oder man kann das alte Gebäude, bzw. die erneut verwertbaren Baustoffe, in einer Anzeige anbieten. Seien Sie jedoch vorsichtig, wenn kein Baurecht vorhanden ist, die Erschließung nicht ausreichend gesichert ist oder es Belastungen im Grundbuch oder Baulastenverzeichnis gibt, die Ihrem Bauvorhaben im Wege stehen.