Dies kann zum Beispiel passieren wenn vereinbarte Kredit- Darlehnrückzahlungen nicht gezahlt werden. Hierbei spielt es keine Rolle aus welchem Grund nicht mehr gezahlt werden kann. Die zu versteigernde Sache, wird durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen begutachtet, dieser schätzt das den Wert (Festsetzung des Verkehrswertes. Die grundlegende Voraussetzung für eine Zwangsversteigerung ist, dass der Gläubiger einen Titel ( z.b. ein gerichtliches Urteil) gegen den Eigentümer einer Sache hat. (Haus, Grundstücke, Auto etc.)