Wohngemeinschaft

Eingeordnet in: Gesetze/Mietrecht

Insbesondere in Städten und Gemeinden, in denen viele Lehrlinge oder Studenten leben, bieten sie deshalb nicht mehr nur ganze Wohnungen, sondern auch einzelne Zimmer in einer Wohnung an. Der Nachteil bei dieser Lösung besteht allerdings darin, dass sich die Bewohner, die bereits in der Wohnung leben nicht so stark zu den neuen Mitbewohnern äußern können, als wenn sie diese selbst aussuchen könnten. Dies ist vor allen Dingen der Fall, wenn an die WG-Mitbewohner nur Untermietverträge ausgegeben werden.

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