Wohngeld und Hartz IV
Eingeordnet in: Gesetze/Mietrecht
Der Grund hierfür ist, dass im Rahmen von Arbeitslosengeld II, bzw. Hartz IV die tatsächlichen Kosten für eine Wohnung und auch die Heizkosten übernommen werden, soweit die Wohnung als angemessen angesehen wird. Wohngeld gibt es auch nicht mehr für Arbeitslose unter 25 Jahren. Diese werden dazu angehalten weiterhin bei ihren Eltern zu wohnen.
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