Wohnen und leben
Einloggen Registrieren

In vielen Mietverträgen finden sich Klauseln dazu, dass die Wände alle 5-7 Jahre neu gestrichen werden müssen. Derartige Klauseln sind nach § 554 BGB in jedem Fall unwirksam.

Was aber, wenn der Mieter aus eigenem Antrieb die Wände in einer angenehmeren Farbe streichen will? Normalerweise muss vor dem Auszug der vorherige Zustand wieder hergestellt werden; ansonsten hat der Vermieter keine rechtliche Handhabe, dies zu verhindern. Vielen kahlen Wänden kann man mit warmen Farben und ein paar Stunden Arbeit einen wesentlich freundlicheren Eindruck verleihen. Bei der Auswahl der Farben sollte man sich im Baumarkt beraten lassen.
weitere Beiträge zum Thema Gesetze/Mietrecht

Interessante Artikel

Mietrecht

Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet innerhalb des Zivilrechts, das sich mit der Überlassung einer Sache an einen anderen gegen Entgelt befasst. Gegenstand des Mietrechts sind die mit dem Mietvertrag verbundenen Rechtsfragen.Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet innerhalb des Zivilrechts, das sich mit der Überlassung einer Sache an einen anderen gegen Entgelt befasst. Gegenstand des Mietrechts sind die mit dem Mietvertrag verbundenen Rechtsfragen. weiterlesen

Müllkosten

Für alles zahlen wir doppelt: einmal, um es zu bekommen und ein weiteres Mal, um es wieder loszuwerden. Müllkosten sind von Stadt zu Stadt verschieden und treiben zuweilen merkwürdige Blüten. weiterlesen

Balkonsichtschutz

Ein eigener Balkon ist besonders im kommenden Frühjahr und Sommer eine angenehme Alternative zur Terrasse. weiterlesen