Wände streichen in der Mietwohnung
Eingeordnet in: Gesetze/Mietrecht
Was aber, wenn der Mieter aus eigenem Antrieb die Wände in einer angenehmeren Farbe streichen will? Normalerweise muss vor dem Auszug der vorherige Zustand wieder hergestellt werden; ansonsten hat der Vermieter keine rechtliche Handhabe, dies zu verhindern. Vielen kahlen Wänden kann man mit warmen Farben und ein paar Stunden Arbeit einen wesentlich freundlicheren Eindruck verleihen. Bei der Auswahl der Farben sollte man sich im Baumarkt beraten lassen.
Interessante Artikel
Mietrecht
Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet innerhalb des Zivilrechts, das sich mit der Überlassung einer Sache an einen anderen ...
Müllkosten
Für alles zahlen wir doppelt: einmal, um es zu bekommen und ein weiteres Mal, um es wieder loszuwerden. Müllkosten sind ...
Balkonsichtschutz
Ein eigener Balkon ist besonders im kommenden Frühjahr und Sommer eine angenehme Alternative zur Terrasse....
