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Wenn man als Bauherr dieser Pflicht nicht nachkommt, werden unter Umständen hohe Bußgelder fällig. Für den Fall eines Unfalls hat der Helfer dann Anspruch auf eine Heilbehandlung und auf Reha-Leistungen. Darüber hinaus auch Anspruch auf berufsfördernde Maßnahmen und im Falle der Pflegebedürftigkeit auch auf Renten. Der Versicherungsschutz erstreckt sich allerdings nicht auf den Bauherrn selbst sowie dessen Ehegatten. Diese können sich aber frei freiwillig versichern.

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