Die meisten Vermieter wälzen ihre von der Gemeinde oder Stadt auferlegte Pflicht zur Schneeräumung auf ihre Mieter ab.
Hier gibt es verschiedene Varianten. Die gängigste ist, dass alle Mieter eines Hauses zur Schneeräumung und Streuung bei Eis verpflichtet werden. Hier wechseln sich dann alle Mieter in einem gewissen Turnus ab - somit muss nicht ein Mieter alleine diese Last tragen. In Einzelfällen regeln Vermieter es auch so, dass nur der Mieter der Erdgeschosswohnung eine Räum- und Streuverpflichtung über den Mietvertrag aufgebrummt bekommt. Dies hat mit Sicherheit den Vorteil, dass es hier über die Zuständigkeit keinen Zweifel gibt und der Vermieter einen Ansprechpartner hat.