Regeln des Zusammenlebens im Mietshaus

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Eine der wichtigsten Regeln des Zusammenlebens im Mietshaus ist es, die Ruhezeiten einzuhalten. Diese liegen in der Regel zwischen mittags 13 Uhr bis 15 Uhr. Die nächtliche Ruhezeit beginnt um 22 Uhr und endet um 6 Uhr. Kinderlärm muss ein Mieter hinnehmen, wie auch zum Beispiel ein 10 Minuten dauerndes Bellen von einem Hund. Partys sind erlaubt, jedoch sollte man über mögliche längere Partys als bis 22 Uhr die Nachbarn informieren.

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