Der Mieter hat ein Anrecht auf den Gebrauch der Mietsache. Hierfür muss die Mietsache auch in einem angemessenen Zustand sein.
Somit hat der Mieter auch das Recht der Mängelbeseitigung. Sollte der Vermieter Mängel an der Mietsache nicht in einem angemessenen Zeitrahmen beheben, so hat der Mieter ein Recht auf eine Mietminderung. Die Höhe der Mietminderung richtet sich danach, wie sehr der Gebrauch der Mietsache durch die Mängel eingeschränkt wird. So gibt es Fälle, in denen sogar eine Mietminderung um 100 % angemessen ist. Wer sich unsicher ist, sollte sich anwaltlichen Beistand holen oder sich an den Mieterbund wenden. Hier erhalten Sie ausführliche Informationen.