Der Vermieter bekommt für die Mietsache laut Mietvertrag eine angemessene Miete, hieraus entstehen natürlich auch Pflichten auf Vermieterseite.
Dies fängt damit an, dass er dem Mieter den Zugang zum Mietobjekt ermöglicht und sich das Mietobjekt in einem entsprechenden Zustand befindet. Auch für Müllabfuhr, Kaminkehrer, Heizung und sonstiges hat der Vermieter zu sorgen - die Kosten hierfür kann er über die Nebenkostenabrechnung mit dem Mieter abrechnen. Die Nebenkostenabrechnung muss bis spätestens 31.12. beim Mieter sein, dies gilt immer für die Nebenkostenabrechnung des Vorjahres. So war am 31.12.2007 letzte Abrechnungsmöglichkeit für das Jahr 2006. Auch Instandsetzungen am Gebäude sind für den Vermieter eine Pflichtübung.