Die Kosten für eine Beurkundung richten sich in erster Linie nach dem Wert des zu beurkundenden Geschäftes und dessen Bedeutung.
Die von dem Notar dafür aufgebrachte Zeit spielt keine Rolle. In welcher Höhe der Notar seine Gebühren erheben kann, ist bundeseinheitlich in der Kostenordnung für Notare geregelt. Bei einem Grundstückskauf ist dies der Wert des Grundstücks, bei einem Ehevertrag das so genannte Reinvermögen beider Ehepartner, bei einem Testament ebenfalls das Reinvermögen des Vererbenden. Das Reinvermögen ist das Vermögen, welches nach Abzug aller Schulden verbleibt. Je nach verrichteter Tätigkeit verlangt der Notar die dafür vorgesehenen Gebührensätze. Der konkrete Betrag wird sodann nach dem Geschäftswert ermittelt. Außerdem werden die Gebühren nochmals nach dem Geschäftswert gestaffelt.