Solche Gründe können zum Beispiel die Anmeldung von Eigenbedarf des Vermieters sein oder aber eine Pflichtverletzung des Mieters (Mietrückstände, unpünktliche Zahlung der Miete, Beleidigung oder Bedrohung, vertragswidriger Gebrauch der Wohnung). Vertragwidriger Gebrauch ist auch gegeben, wenn durch den Mieter mehrfach Schäden verursacht werden, unberechtigt Untervermietet wird oder aber eine gravierende Vernachlässigung der Wohnung gegeben ist welche eine Gefährdung der Bausubstanz zur Folge hat. In diesen Fällen hat der Vermieter das Recht einer Kündigung zum Schutze seines Eigentums unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen.