Mietvertrag
Eingeordnet in: Gesetze/Mietrecht
Wichtig ist für beide Seiten zu wissen, dass auch wenn einzelne Klauseln des Mietvertrages nach aktueller Rechtslage nicht mehr gültig sind, der restliche Vertrag seine Gültigkeit behält. Ob Mietzahlung, Vorauszahlungen, Renovierung, Haustierhaltung, Hausordnung, alles kann mittels Mietvertrag geregelt werden. Da der Mietvertrag in 99 Prozent aller Fälle vom Vermieter aufgesetzt wird, sollte der neue Mieter sich vor Unterzeichnung den Vertrag ausführlich durchlesen und genau prüfen.
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