Mietparteien

Eingeordnet in: Gesetze/Mietrecht
Damit diese unterschiedlichen Mietparteien aber auch in Ruhe und Frieden miteinander leben können, müssen sie sich auch alle an einige Regeln halten. Diese sind meist in der Hausordnung verankert und weisen alle Mieter gleichermaßen auf bestimmte, einzuhaltende Regeln hin. Das heißt, dass z. B. nachts um ein Uhr nicht mehr der Staubsauger geschwungen werden darf, um die nächtliche Ruhe der anderen Mieter nicht zu stören. Auch sollte Musik immer nur in Zimmerlautstärke gehört werden. Schwierig dagegen wird es, wenn eine der Mietparteien eine Feier veranstalten will. Denn hier kann man den Geräuschpegel meist nicht wirklich unter Kontrolle halten. Dann sollte man im Haus vorab einen Aushang machen und die anderen Mieter über die geplante Feier informieren. Solange etwas mehr Lautstärke nur an wenigen Tagen vorkommt, sollte eigentlich auch niemand ein Problem damit haben.

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