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Mieterhöhungen sind bei keinem Mieter gern gesehen und dürfen vom Vermieter auch nicht unbegründet vorgenommen werden.

Eine Mieterhöhung kenn vom Vermieter nicht einfach durchgeführt werden, die Mieterhöhung wird erst mit Zustimmung des Mieters gültig. Stimmt der Mieter nicht zu und die Mieterhöhung ist berechtigt, kann er von einem Gericht zur Zustimmung verurteilt werden. Mieterhöhungen dürfen auch nicht beliebig oft vorgenommen werden. Eine Mieterhöhung darf frühestens 12 Monate nach Einzug vorgenommen werden. Auch zwischen den Mieterhöhungen müssen 12 Monate liegen. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete auch nur um 20 Prozent steigen, dies gilt eben auch für sehr günstige Wohnungen.

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