Mieter

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Für die Nutzung der Immobilie zahlt er an den Eigentümer einen Zins, die Miete. Zwischen Mieter und dem Eigentümer, also dem Vermieter wird ein so genannter Mietvertrag abgeschlossen, der alle Rechte und Pflichten der beiden Parteien regelt. Zwar gibt es in seltenen Fällen auch noch mündliche Mietverträge, doch deren Anzahl ist verschwindend gering. Kein Wunder, denn bei einem Vertrag in Schriftform sind beide Parteien auf der sicheren Seite, da hier alles genau geregelt wird.

So ist der Mieter dafür verantwortlich, das ihm überlassene Objekt sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Der Vermieter dagegen muss sich um anfallende Reparaturen und Wartungsarbeiten kümmern, kann dafür jedoch auch einen Teil der Kosten auf den Mieter umlegen.

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