Mieter hat Pflegearbeiten im Garten übernommen

Eingeordnet in: Gesetze/Mietrecht

hecke und garten laut mietvertrag pflegearbeiten des mieter und nicht des vermieterso ist dieser auch für das beischneiden / beschneiden von Bäumen und Sträucher, das neuanlegen von Rasenflächen sowie das entfernen von morschen Bäume zuständig, so das Urteil vom Landgericht Frankfurt/Main 2/11 S 64/04.

Interessante Artikel

Mietrecht

Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet innerhalb des Zivilrechts, das sich mit der Überlassung einer Sache an einen anderen ...

Müllkosten

Für alles zahlen wir doppelt: einmal, um es zu bekommen und ein weiteres Mal, um es wieder loszuwerden. Müllkosten sind ...

Balkonsichtschutz

Ein eigener Balkon ist besonders im kommenden Frühjahr und Sommer eine angenehme Alternative zur Terrasse....