Mehrfamilienhaus
Unter einem Mehrfamilienhaus versteht man ein Wohngebäude das für mehrere Familien oder Parteien konzipiert wurde, dabei müssen mehr als zwei Wohnungen vorhanden sein. Ist dies der Fall steht jeder Mietpartei im Haus eine eigene Wohnung zu. Das Gegenstück zu einem Mehrfamilienhaus ist das Einfamilienhaus wo nur eine Wohnung für eine einzelne Mietpartei zur Verfügung steht.
Ein Mehrfamilienhaus besitzt meistens mehrere Etagen (Geschosse) und wird daher ab einer bestimmten Etagenanzahl auch Geschosswohnungsbau genannt. Auch wenn weniger Etagen vorhanden sind, kann es sich um ein Mehrfamilienhaus handeln, wichtig ist nur das mind. zwei Etagen vorhanden sein müssen.
Gehört zu dem Haus noch ein Grundstück dazu kann dies nach dem Wohnungseigentumsgesetz unter den jeweiligen Mietern aufgeteilt werden. Wird diese Aufteilung nicht mit allen Mietern besprochen kann die betroffene Partei vor Gericht ein Urteil erzwingen, was meistens zu Mietkonflikten führen kann.
Vorallem in neugegründeten Wohnsiedlungen entwickelt sich das Mehrfamilienhaus zum Dauerbrenner, da der Preis meistens billiger als der eines Einfamilienhauses ist.
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