Mittlerweile ist das auch Online möglich. Durch das Mahnverfahren kann gegen den Gegner ein Titel erwirkt werden, denn nur mit diesem wird ein Gerichtsvollzieher tätig. Es wird nicht über die Rechtmäßigkeit eines Anspruchs gestritten, entweder erkennt der Gegner den Anspruch an, oder legt Widerspruch ein. Dann allerdings hat der Antragsteller die Möglichkeit zur Klageerhebung vor Gericht. Nur dort können die Parteien dann streitig über ihre Ansprüche verhandeln. Als Antragsteller ist es möglich das Mahnverfahren selbst einzuleiten. Es kann aber auch sinnvoll sein einen Anwalt damit zu beauftragen, da die Kosten letztendlich vom Schuldner zu übernehmen sind.