Mahnungen vom Vermieter – Ablauf des Mahnverfahrens
Die Mahnung muss schriftlich verfasst werden und der Mieter muss diese nachweislich erhalten haben. Hier bestehen die Möglichkeiten der persönlichen Übergabe oder Übergabe durch Boten. Es sollte in beiden Fällen die Übergabe quittiert werden. Sie kann aber auch auf dem Postweg zugestellt werden, als Einschreiben mit Rückschein. Mit der Mahnung wird dem Mieter eine Frist zur Beseitigung oder Erledigung der angemahnten Sache gegeben. Hält er diese nicht ein, hat der Vermieter die Möglichkeit gerichtliche Schritte gegen den Mieter ein zu leiten.
Interessante Artikel
Mietrecht
Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet innerhalb des Zivilrechts, das sich mit der Überlassung einer Sache an einen anderen ...
Müllkosten
Für alles zahlen wir doppelt: einmal, um es zu bekommen und ein weiteres Mal, um es wieder loszuwerden. Müllkosten sind ...
Balkonsichtschutz
Ein eigener Balkon ist besonders im kommenden Frühjahr und Sommer eine angenehme Alternative zur Terrasse....
