Laminat verlegen in der Mietwohnung?
Eingeordnet in: Gesetze/Mietrecht
In einigen Mietverträgen ist jedoch auch bereits eine entsprechende Vereinbarung enthalten, dass man Laminat verlegen darf und es auch drinnen lassen darf. Zieht man aus der Mietwohnung wieder aus, so ist es normalerweise so, dass man das Laminat wieder entfernen muss. In den meisten Mietverträgen steht auch, dass man die Wohnung in dem Zustand, wie man sie angemietet hat, auch wieder verlassen muss, es sei denn der Nachmieter übernimmt das in der Mietwohnung vom Mieter verlegte Laminat.
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