Kosten für Heizung

Eingeordnet in: Gesetze/Mietrecht
Hier sollten realistische Heizkosten eingerechnet sein. In den meisten Fällen werden die Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet und somit kann der Mieter durch Drosselung der Raumtemperaturen Heizkosten sparen. Die Kosten für die Instandhaltung der Heizungsanlage trägt hingegen der Vermieter und diese darf nicht über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter abgewälzt werden. Kosten für Chlor oder sonstiges, was mit dem Verbrauch steigt, wird hingegen voll auf den Mieter umgelegt und sind auch vom Mieter zu tragen. Hier gehen die Vermieter meist nach der Wohnfläche.

Interessante Artikel

Mietrecht

Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet innerhalb des Zivilrechts, das sich mit der Überlassung einer Sache an einen anderen ...

Müllkosten

Für alles zahlen wir doppelt: einmal, um es zu bekommen und ein weiteres Mal, um es wieder loszuwerden. Müllkosten sind ...

Balkonsichtschutz

Ein eigener Balkon ist besonders im kommenden Frühjahr und Sommer eine angenehme Alternative zur Terrasse....