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Zwar gehören die anfallenden Reparaturen in der Wohnung generell zu den Aufgaben des Vermieters, dennoch wird diese Aufgabe regelmäßig auf den Mieter abgewälzt. Allerdings darf der Vermieter nicht alle Reparaturen dem Mieter auferlegen, sondern nur Reparaturen in einem bestimmten Umfang. Nicht selten haben die Gerichte schon zu Gunsten von Mietern entschieden.

So ist es nicht rechtens, dem Mieter einfach nur Kleinreparaturen aller Art aufzubürden. Wenn man einen Teil der Reparaturen auf ihn abwälzen will, muss genau geregelt sein, bis zu welchem Umfang, im Einzelfall also mit einem Betrag definiert, er Reparaturen selbst übernehmen muss. Andernfalls ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet, auch nur irgendwelche Reparaturen in der Wohnung durchzuführen. Einzige Ausnahme ist hier, dass er die Mietsache mutwillig beschädigt hat.

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