Kleine Reparaturen in der Wohnung
So ist es nicht rechtens, dem Mieter einfach nur Kleinreparaturen aller Art aufzubürden. Wenn man einen Teil der Reparaturen auf ihn abwälzen will, muss genau geregelt sein, bis zu welchem Umfang, im Einzelfall also mit einem Betrag definiert, er Reparaturen selbst übernehmen muss. Andernfalls ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet, auch nur irgendwelche Reparaturen in der Wohnung durchzuführen. Einzige Ausnahme ist hier, dass er die Mietsache mutwillig beschädigt hat.
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