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Eine neue Immobilie zu kaufen, ist für den Normalverbraucher oft zwar ein Ziel, aber in der Realität nicht immer umsetzbar, da die Preise für einen Immobilienneubau oder auch für den Kauf von angebotenen Immobilien beim Markler oder über die Fachpresse zu teuer sind.

Hier gibt es für clevere Personen, die bereit sind, sich im Vorfeld gut zu informieren und einige Vorbereitungsschritte für einen Immobilienkauf zu gehen, noch eine andere Möglichkeit, um an eine Wunschimmobilie zu gelangen. Eine Zwangsversteigerung kann Immobilienobjekte bieten, die auf dem normalen Immobilienmarkt entschieden teurer angeboten werden würden, wenn sie nicht zu Versteigerung stehen würden. Hier werden Immobilien öffentlich versteigert, weil ein Schuldner nicht mehr zahlen kann und der Gläubiger eine Zwangsversteigerung als Möglichkeit sieht, doch noch an sein Geld beim Schuldner zu kommen. Viele Immobilien, die zwangsversteigert werden, werden von Bauunternehmen oder Maklern von Banken gekauft, die das Kapital haben und die Objekte nach einer Sanierung wieder teuer weiterverkaufen. Einige Immobilien können aber auch für den informierten Laien von Interesse und Gewinn sein. Die Termine von Zwangsversteigerungen werden vom zuständigen Amtsgericht früh bekannt gegeben und als Interessent eines Objektes kann man sich über Versteigerungskataloge oder eine Zwangsversteigerungsdatenbank via Internet sehr gut vorher informieren. Nach Eingabe von Suchkriterien (Mindestverkehrswert/Maximalverkehrswert, Bundesland, Ort usw.) bekommt man Objekte mit detaillierten Objektbeschreibungen ausgewiesen. Ungefähr 10 % des Verkehrswertes, der vom Gericht festgesetzt wird, sollte man als Sicherheit bieten können, weil sonst die Gebote bei einer Versteigerung nicht berücksichtigt werden. Der erste Schritt kann dann zum Amtsgericht oder zur Gläubigerdatenbank führen, wo man das Verkehrswertgutachten einsehen kann. Hier wird einerseits die Lage und andererseits der Zustand des Objektes ausgewiesen und man sollte unbedingt darauf achten, ob der sachverständige Gutachter nach Aktenlage oder bei innerer Besichtigung eingeschätzt hat, denn Mängel und bauliche Schäden oder Reparaturbedürftigkeiten werden in der Regel erst bei der Ortsbesichtigung richtig erkannt und eingeschätzt. Sollte das Gebäude sehr lange leer gestanden haben, dann wird das unter "Besonderheiten" normalerweise mit angeführt. Als nächsten Schritt kann man als Immobilienkaufinteressent sich über einen Grundbuchauszug informieren, wer der Hauptgläubiger ist und mit diesem eventuell schon Mindestpreise vereinbaren, sodass Makler und Banken dann eventuell schon nicht mehr mitbieten wollen. Im Grundbuch steht auch, ob auf der Immobilie noch Schulden oder Hypotheken lasten. Außerdem sind Besonderheiten, wie lebenslange Wohnrechte, Insolvenzvermerke, Vorbemerkungen und ehemalige Zwangsversteigerungen mit aufgeführt.
 

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