Wohnen und leben
Einloggen Registrieren

Die Grundsteuer wird auf jeglichen Grundbesitz erhoben. Die Berechnung der Grundsteuer ist zwar einheitlich geregelt, jedoch spielen Wert und Beschaffenheit des zu versteuernden Objektes eine große Rolle.

Die Grundsteuer wird von den Städten und Gemeinden erhoben. Die Grundsteuer wird in zwei Arten eingeteilt. Es gibt die Grundsteuer A, die auf land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz erhoben wird, und die Grundsteuer B, die für alle bebauten und unbebauten Grundstücke anfällt. Die Grundsteuer ist in der Regel viermal im Jahr fällig, es gibt aber auch die Möglichkeit, die Grundsteuer einmalig zu zahlen. Die Höhe der Grundsteuer wird in drei Stufen ermittelt. Zuständig für die Besteuerung ist das Finanzamt, in welchem Bezirk sich das Grundstück befindet.
weitere Beiträge zum Thema Gesetze/Mietrecht

Interessante Artikel

Mietrecht

Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet innerhalb des Zivilrechts, das sich mit der Überlassung einer Sache an einen anderen gegen Entgelt befasst. Gegenstand des Mietrechts sind die mit dem Mietvertrag verbundenen Rechtsfragen.Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet innerhalb des Zivilrechts, das sich mit der Überlassung einer Sache an einen anderen gegen Entgelt befasst. Gegenstand des Mietrechts sind die mit dem Mietvertrag verbundenen Rechtsfragen. weiterlesen

Müllkosten

Für alles zahlen wir doppelt: einmal, um es zu bekommen und ein weiteres Mal, um es wieder loszuwerden. Müllkosten sind von Stadt zu Stadt verschieden und treiben zuweilen merkwürdige Blüten. weiterlesen

Balkonsichtschutz

Ein eigener Balkon ist besonders im kommenden Frühjahr und Sommer eine angenehme Alternative zur Terrasse. weiterlesen