Grundsteuer
Eingeordnet in: Gesetze/Mietrecht
Die Grundsteuer wird von den Städten und Gemeinden erhoben. Die Grundsteuer wird in zwei Arten eingeteilt. Es gibt die Grundsteuer A, die auf land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz erhoben wird, und die Grundsteuer B, die für alle bebauten und unbebauten Grundstücke anfällt. Die Grundsteuer ist in der Regel viermal im Jahr fällig, es gibt aber auch die Möglichkeit, die Grundsteuer einmalig zu zahlen. Die Höhe der Grundsteuer wird in drei Stufen ermittelt. Zuständig für die Besteuerung ist das Finanzamt, in welchem Bezirk sich das Grundstück befindet.
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