Grundschuld

Inhaber einer Grundschuld sind meistens Kreditinstitute. Diese sichern mit einer Grundschuld das zur Verfügung gestellte Geld gegen Ausfälle durch Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzug des Kreditnehmers ab. Bei Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers kann der Inhaber der Grundschuld, die Zwangsvollstreckung in das Grundstück zu betreiben. Eine Grundschuld wird in das Grundbuch eingetragen und zwar in die Abteilung 3 desselben. Eine Grundschuld ist immer an das belastete Grundstück gekoppelt. Auch bei Verkauf des Grundstücks bleibt die Grundschuld bestehen. Deshalb gestaltet sich der Verkauf eines derart belasteten Grundstückes als äußerst schwierig, wenn nicht gar als unmöglich.

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