Die Eintragung einer Grundschuld wird oft von Darlehensgebern wie Banken und Sparkassen vorgenommen, um sich ihren Rückzahlungsanspruch und die Zinsen gegen den Darlehensnehmer zu sichern
Auch private Darlehensgeber können eine Grundschuld eintragen lassen. Die Grundschuld stellt die Sicherheit des Darlehens dar. Die Eintragung einer Grundschuld erfolgt im Grundbuch. Dafür ist ein Antrag mit den notwendigen Nachweisen notwendig. Durch das Eintragen einer Grundschuld unterwirft sich der Darlehensnehmer, sollte er das Darlehen nicht bedienen können, der Zwangsvollstreckung. Der Darlehensgeber kann also die Zwangsversteigerung des belasteten Grundstücks veranlassen, wenn der Darlehensnehmer nicht vollständig oder gar nicht zahlt. Der Grundschuldeintrag kann nur mit Zustimmung des Darlehensnehmers erfolgen.