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Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbssteuer fällt in der Regel beim Kauf eines Grundstückes an. Die Höhe der Grunderwerbssteuer ist gesetzlich festgelegt und beträgt 3,5 Prozent des Kaufpreises des Grundstückes.

Die Zahlung der Grunderwerbssteuer ist Voraussetzung dafür, dass die Eigentumsüberschreibung erfolgt. Erst nach der Zahlung erhält man vom Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erforderlich ist. Die Grunderwerbssteuer wird mit einem Bescheid vom Finanzamt erhoben. Um das Finanzamt über den geplanten Verkauf zu informieren, wird vom beurkundenden Notar eine Veräußerungsanzeige eingereicht. Die Grunderwerbssteuer muss nicht von jedem gezahlt werden. Zum Beispiel fällt bei dem Erwerb eines Grundstückes zu dem symbolischen Wert von einem Euro keine Grunderwerbssteuer an. Weiterhin ist beim Kauf eines Grundstückes vom Ehepartner oder von einem direkten Verwandten ebenfalls keine Grunderwerbssteuer fällig.

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