Beim Grundbuch handelt es sich um ein Verzeichnis von Grundstücken, welches öffentlich bei den Amtsgerichten – Grundbuchamt - geführt wird.
Im Grundbuch stehen Lasten und Rechte des Grundstückes und die Eigentumsverhältnisse. Das Grundbuch wird in drei Abteilungen gegliedert. In der 1. Abteilung findet man den Eigentümer und eventuelle Erbbauberechtigte. Bestehen verschiedene Anteile wie zum Beispiel bei Erbengemeinschaften sind diese ebenfalls hier erfasst. Ebenso steht in der 1. Abteilung, auf welcher Grundlage die Eintragungen erfolgt sind. Die 2. Abteilung informiert über alle Lasten und Beschränkungen, die nicht in der 3. Abteilung eingetragen sind. Das sind beispielsweise Grunddienstbarkeiten oder Auflassungsvormerkungen. In der 3. Abteilung schließlich stehen die Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grundschulden. In das Grundbuch kann jeder einsehen, der sein berechtigtes Interesse nachweisen kann.