Gartenpflege durch den Mieter
Ist ein einzelner Mieter in einem Mehrfamilienhaus hingegen nicht dazu bereit, die Gartenpflege zu übernehmen, so wird dem Vermieter nichts anderes übrig bleiben, als eine Gartenbaufirma zu beauftragen. Dies kostet natürlich Geld – Geld, das der Vermieter jedoch auf die einzelnen Mietparteien umlegen wird. Hierzu hat er das Recht. Nutzen dürfen die Mieter den Garten dann für Gartenfeste und zum Spielen für die Kinder so oder so.
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