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Hierbei wird eine monatliche Pauschale für die Küche festgelegt, die mit der Kaltmiete an den Vermieter zu entrichten ist. So kann sich der Vermieter die Küche bezahlen lassen, denn für viele Mieter ist das Vorhandensein einer Küche recht wichtig. Andererseits bezahlt im schlimmsten Fall der Mieter zehn Jahre lang und länger für eine Küche Dies steht in keinem Verhältnis. Daher sollte man sich als Mieter mit dem Vermieter schriftlich darauf festlegen, wie lange ein Abschlag für die Küche zu zahlen ist und dass sie danach in das Eigentum des Mieters übergeht.

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