Eigenheim mieten

Eingeordnet in: Gesetze/Mietrecht

Für den Fall, dass man sich entschließt, das Eigenheim später einmal zu kaufen, so kann man – wenn dass denn möglich ist – schon vor dem Unterschreiben des Mietvertrages mit dem Vermieter eine entsprechende Vereinbarung treffen – dahingehend, dass man dem Vermieter das Haus zu einem bestimmten Zeitpunkt abkauft.
Eine andere Möglichkeit ist aber auch der so genannte Mietkauf. Der Mietkauf ist dabei mit einem Ratenzahlungskauf zu vergleichen. Denn man bezahlt sozusagen Monat für Monat weiter Miete, erwirbt damit aber das Eigentumsrecht an der Immobilie.

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