Schweden gilt als raues Land, das aufgrund seines wechselhaften und eher feuchten Wetters nicht so beliebt für Ferienhäuser ist. Dennoch hat die Nachfrage zugenommen. Eine Erwerbsgenehmigung ist hier nicht erforderlich. Ebenso müssen sich EU-Bürger seit 2006 keine Aufenthaltsgenehmigung mehr einholen.
In Schweden werden alle Erwerbsfragen und –tätigkeiten von den Maklern abgewickelt.
Im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern wird die anfallende Maklergebühr hier vom Verkäufer getragen.
Die Adressen von Maklern und Objekte finden Sie in den regionalen schwedischen Zeitungen. In der Regel finden Sie immer einen Makler, der auch englisch spricht. Durch die wachsende deutsche Klientel haben viele Makler aber bereits deutsche Hausverkäufer eingestellt oder haben jemanden, der übersetzt.
Kaufverträge werden hier privatschriftlich, das heißt ohne notarielle Beglaubigung abgeschlossen und erhalten ihre Gültigkeit.
Eine Anzahlung von 10% des Kaufpreises wird in der Regel bei Vertragsabschluss fällig.
Wenn der Kauf dann aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht abgeschlossen werden kann, bekommt er die Anzahlung nicht zurück.
In Schweden ist bei der Vertragsgestaltung Vorsicht angesagt. Üblicherweise ist in vielen Kaufverträgen eine Klausel enthalten, die besagt, dass der Käufer für Mängel des Objektes selbst aufkommt. Da dieses für den Erwerber jedoch ein erhebliches finanzielles Risiko darstellt, sollte Wert darauf gelegt werden, dies aus dem Vertrag zu streichen.
Für eine optimale Beratung und Hilfe bei Unwegbarkeiten oder Problemen können Sie auch einen Fachanwalt konsultieren. Ansprechpartner und Adressen können Sie über die Deutsch-Schwedische Handelskammer in Stockholm erhalten. Auch Banken stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.