In Irland ist der Erwerb von Land für Ausländer an Grenzen gebunden. Für privat genutzte Objekte können nicht mehr als 5 acres (rund 20.000 Quadratmeter) gekauft werden. Größere Immobilien oder Grundstücke hängen von der Genehmigung der Landkommission ab. Unbebautes Land sollte unbedingt eine offizielle Baugenehmigung besitzen. Vertrauen Sie hierbei nicht nur auf die Versicherungen des Verkäufers. Wenn diese Erlaubnis noch nicht eingeholt wurde, sollten Sie die Kaufverhandlungen sofort beenden. Einen Makler finden Sie über den irischen Maklerverband, „The Irish Auctioneers and Estate Agents Association“. Sie hat ihren Sitz in Dublin.
Auch für Irland finden Sie Immobilien im Immobilienteil einiger großen Tageszeitungen oder in irischen Regionalzeitungen.
Es ist hier üblich, sich beim Immobiliekauf von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen.
Die Anwälte handeln dann jeweils die Vertragsbedingungen aus.
Auch der Kaufpreis wird über den Rechtsanwalt an den Käufer überstellt, das heißt, Sie zahlen erst an den Anwalt und dieser leitet dies an den Verkäufer weiter und überwacht auch
die ordnungsgemäße Registrierung der geänderten Eigentumsverhältnisse und die Eintragung in das Grundbuch und das Eigentumsregister („Land registry“).
Es ist weiterhin zu empfehlen, den Immobilienzustand durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. Auskunft gibt hier ein Gutachten zum Beispiel über bauliche Mängel und den Wert des Objekts.
Eine weitere wichtige Aufgabe, die Ihr Anwalt übernimmt, ist die Einsicht in alle Register und deren Überprüfung. Be- und Einschränkungen können somit schnell erkannt werden. Diese Unterlagen heißen „Searches“.
Aufgrund der gestiegenen Nachfrage sind die Preise in Irland in den letzten Jahren immens gestiegen.