Dachwohnung mieten

Eingeordnet in: Gesetze/Mietrecht
Verfügt die Dachwohnung, die man mieten möchte, über Dachschrägen sollte man auch genauestens darauf achten, ob die Wohnungsgröße korrekt berechnet ist. Aufgrund der durch die Dachschrägen verringerten Stellfläche, dürfen diese Flächen auch nicht mit der vollen Grundfläche zur Wohnfläche gezählt werden. Je nachdem, wie stark die Schräge ist, kommen hier unterschiedliche Berechnungsmöglichkeiten in Frage. Um sicherzugehen, dass alles korrekt läuft, kann man sich aber z. B. an den örtlichen Mieterverein wenden. Dieser gibt sicher gerne Auskunft und berechnet die Wohnungsgröße auch noch einmal nach.

Interessante Artikel

Mietrecht

Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet innerhalb des Zivilrechts, das sich mit der Überlassung einer Sache an einen anderen ...

Müllkosten

Für alles zahlen wir doppelt: einmal, um es zu bekommen und ein weiteres Mal, um es wieder loszuwerden. Müllkosten sind ...

Balkonsichtschutz

Ein eigener Balkon ist besonders im kommenden Frühjahr und Sommer eine angenehme Alternative zur Terrasse....