Dachwohnung mieten
Eingeordnet in: Gesetze/Mietrecht
Verfügt die Dachwohnung, die man mieten möchte, über Dachschrägen sollte man auch genauestens darauf achten, ob die Wohnungsgröße korrekt berechnet ist. Aufgrund der durch die Dachschrägen verringerten Stellfläche, dürfen diese Flächen auch nicht mit der vollen Grundfläche zur Wohnfläche gezählt werden. Je nachdem, wie stark die Schräge ist, kommen hier unterschiedliche Berechnungsmöglichkeiten in Frage. Um sicherzugehen, dass alles korrekt läuft, kann man sich aber z. B. an den örtlichen Mieterverein wenden. Dieser gibt sicher gerne Auskunft und berechnet die Wohnungsgröße auch noch einmal nach.
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