Betriebskosten

Eingeordnet in: Gesetze/Mietrecht

Ob Versicherungen oder anfallende Arbeiten wie die Gartenpflege, ob Reparaturen oder Instandhaltungsarbeiten - all diese Kosten entstehen dem Eigentümer eines Hauses. Grundsätzlich hat dieser die Kosten auch zu tragen. Wird die Immobilie jedoch vermietet, so wird im Mietvertrag fast immer auch vereinbart, dass sich die einzelnen Mieter an den anfallenden Kosten anteilig beteiligen. Dies ist grundsätzlich nach zwei verschiedenen Methoden möglich – einmal anteilig nach der Größe der Wohnung oder aber auch nach der Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben.

Weiterhin gibt es die Möglichkeit, eine angemessene Pauschale monatlich im Voraus mitsamt der Nettomiete zu zahlen. Am Ende des Jahres erfolgt dann eine entsprechende Abrechnung, in der die Vorauszahlungen verrechnet werden. Aber es ist ebenfalls möglich, eine Pauschale mit dem Mieter zu vereinbaren, die dieser zahlt. Mit dieser sind dann alle Kosten abgedeckt, egal ob diese höher oder niedriger als die Pauschale liegen. Diese Abrechnungsmethode ist jedoch weniger gebräuchlich.

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