Ein Bausparvertrag ist ein Vertrag, den meist Eltern für ihre Kinder abschließen, um ihnen einen etwas sorgenfreieren Start in ihre erste eigene Wohnung zu ermöglichen.
Allerdings gelten ab 2009 verschärfte Regelungen für die Verwendung von Bausparverträgen. Diese dürfen nur noch zur Verwendung rund ums Bauen genutzt werden. Zum Beispiel kann man damit einen Grundstock zur Finanzierung eines Grundstücks-, Haus- oder Wohnungskaufes legen. Auch zum Umschulden kann man dieses Geld nehmen. Es muss auf jeden Fall etwas mit Bauen, Umbauen, Modernisierung oder Sanierung zu tun haben.
Bei der Zuteilung des Bausparvertrages kann der Bausparer über die gesamte Summe verfügen, auch wenn die Summe noch nicht erreicht ist. Dies wird dann als Bauspardarlehen bezeichnet. Ein Bausparvertrag ist eine geeignete Form für die vermögenswirksamen Leistungen, zur Gewährung der Arbeitnehmersparzulage und zur Wohnungsbauprämie.
Es gibt bei Bausparverträgen eine Mindestsparzeit. Dies ist der Zeitraum, der zwischen dem Abschluß des Vertrages und dem ersten möglichem Zuteilungstermin des Bausparvertrages liegt. Allerdings hängt der Zuteilungstermin davon ab, wann die Kriterien für die Zuteilung, wann der Anspargrad, erreicht ist. Die Kriterien für die Zuteilungsreife sind in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) festgelegt. Diese können aber je nach Tarif und Bausparkasse variieren. Meistens umfasst die Mindestsparzeit einen Zeitraum von 12 bis 80 Monaten.
Der bei Abschluss eines Bausparvertrages berechnete Zuteilungszeitpunkt ist nicht immer garantiert. Er kann je nach der Finanzmarktentwicklung variieren. Dies kann zu längeren Wartezeiten führen, die sich auch schon mal Monate hinziehen können, was vor allem bei termingebundenen Vorfinanzierungen zu großen Problemen für Haus- oder Immobilienbesitzer führen kann. Bausparverträge haben den Vorteil, dass man monatlich, vierteljährlich oder wie man es wünscht, das Geld auf das Bausparkonto einzahlen kann. Man kann sich schon so frühzeitig ein kleines finanzielles Polster anlegen, für den Fall, dass man bauen möchte oder sich ein Häuschen kaufen möchte. Allerdings muss es sich, wie schon gesagt, um Baumaßnahmen handeln. Auch hat man die Sicherheit eines Bauspardarlehens. Ein Bausparer hat einen Anspruch der auch vor Gericht bestand hat auf das Bauspardarlehen, der sogar vererbbar ist. Allerdings kann die Bausparkasse die Auszahlung des Bauspardarlehens ganz oder teilweise verweigern, wenn zum Beispiel keine ausreichende Sicherheit oder Bonität vorliegt. Im Falle einer Auszahlung des Sparbetrages und des Darlehens erfolgt die Überweisung etwa vier Wochen nach dem Antrag zur Inanspruchnahme. Das Bauspardarlehen kann jederzeit ganz oder teilweise zurückgezahlt werden, ohne dass die bei den Banken üblichen Vorfälligkeitsentschädigungen zu zahlen sind.
Die Bausparkassen sichern die ausgezahlten Summen durch Risikolebensversicherungen ab. Das bedeutet, das Versicherungsunternehmen, bei der die Lebensversicherung geschlossen worden ist, zahlt die noch offenen Darlehensbeträge beim Tod des Bausparers an die Bausparkasse zurück.