Balkonmarkise

Eingeordnet in: Gesetze/Mietrecht

Doch dies sollte nie ohne vorheriges Einverständnis des Vermieters geschehen. Denn nicht selten muss die Mietsache beim Anbringen der Balkonmarkise „beschädigt“ werden, so dass hierfür die Einwilligung des Vermieters vonnöten ist.

Doch mittlerweile haben das Problem auch viele Vermieter erkannt. Gerade bei großen Anlagen mit vielen Mietern lassen sie von vornherein eine Balkonmarkise anbringen. So gehen sie auf Nummer sicher, dass das Haus nicht bunt und zusammengewürfelt aussieht, weil jeder Mieter sich für eine andere Markise entscheidet.

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